Wer seine Nachfolge plant, hat in der Regel
vier Ziele
- Das Vermögen soll gerecht unter den Kindern aufgeteilt werden
- Die Eltern müssen im Alter gut versorgt sein
- Der Familienfrieden soll gewahrt werden
- Überflüssige Erbschaftsteuern sollen vermieden werden
Steuern sparen
Den Mandanten liegt vor allem daran die zukünftige Steuerbelastung für die Erben so gering wie möglich zu halten. Hier kann es nötig sein, die Zusammensetzung des Vermögens zu ändern, um Steuerbefreiungen in Anspruch zu nehmen. Wer nur Wertpapierdepots hat und kein Familienheim, sollte vielleicht ein Haus für sich und seinen Ehepartner anschaffen. Das Haus kann er steuerfrei auf den Ehegatten und bei Einzug der Kinder nach dem Todesfall auch auf die Kinder steuerfrei vererben
Vorweggenommene Erbfolge
Auch kann durch eine Vorwegnahme der Erbfolge, also durch Übergabe zu Lebzeiten der Eltern, der Steuerfreibetrag für jedes Kind nach jedem Elternteil (also 1 Kind zwei Elternteile = 2 x 400.000 Euro) mehrmals genutzt werden. Hier habe ich durch Übergaben unter Nießbrauchsvorbehalt mit dem Recht, die Immobilie jederzeit zurückholen zu können, beste Erfahrungen gemacht.
Testament
Geht es um eine sinnvolle Testamentsgestaltung kann es ratsam sein, durch einen sogenannten Generationensprung gleich die Enkel einzusetzen. Jeder Enkel hat nach jedem Großelternteil einen Freibetrag von immerhin 200.000 Euro (also ein Enkel und zwei Großeltern = 2 x 200.000 Euro steuerfrei).
Schnelle Hilfe nach dem Todesfall
Auch nach einem Todesfall kann steuerlich noch viel gerettet werden. Hier ist an Ausschlagungen gegen Abfindungen zu denken, die oft zu enormen Ersparnissen bei der Erbschaftsteuer fAuch der Zugewinnausgleich ist steuerfrei.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt unserer Beratungs- und Reaktionsmöglichkeiten. Wenden Sie sich vor oder nach dem Erbfall jedenfalls sofort an einen Fachanwalt für Erbrecht, um schnell und richtig reagieren zu können. Wir helfen Ihnen gerne. Wir machen nur Erbrecht.