Zitate und Aphorismen zum Erbrecht von A bis Z (Buchstabe A)

Zitate und Aphorismen zum Erbrecht von A bis Z (Buchstabe A)

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Zitate und Aphorismen zum Erbrecht von A bis Z (Buchstabe A)

Advokaten

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene, schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“ (Kabinettsorder des Preußenkönigs vom 15.12.1726).

Alsbald

Zwischen unserm Heut´ und Morgen,
keiner weiß, wie lang die Frist.
Darum suche zu besorgen,
was noch zu besorgen ist.

Alter

Das Alter gibt Sicherheit. Wer 70 ist, kann mit 60 nicht mehr sterben. Das Risiko tragen die Jüngeren. Die Vergangenheit ist sicher vor Unbilden. Soweit sie schmerzlich war, ist sie vorbei. Soweit sie glücklich war, kann sie rückwirkend nicht mehr schlechter werden. Mann kann in der Schule nicht mehr sitzen bleiben, im Examen nicht mehr durchfallen, im Zweiten Weltkrieg nicht mehr umkommen. Das Risiko beschränkt sich auf die kleiner werdende Restzeit des Lebens. Aber die geht auch vorbei. Was danach kommt, wird man sehen. (Stuttgarts Alt-OB Rommel)

Annahme der Erbschaft

Die Annahme macht dich doch nicht zum Erben,
der ist du bereits durch des Erblassers Sterben,
per Annahme kannst du nur sagen,
es bleibt dabei – nichts auszuschlagen !

(Nicht die Erbschaftsannahme macht zum Erben, sondern der Vonselbsterwerb. Die Annahme beseitigt lediglich die Möglichkeit der Auschlagung, § 1943).

Anwaltshaftung / Ärztehaftung

Und wenn du noch so viel chirurgst, es kommt der Fall, den du vermurkst !

Auslegung

„Es wird berichtet, ein Mann sei zum Notar gekommen und habe ihn gebeten, ihm ein Testament aufzusetzen, das so vollständig und klar sei, dass später kein Streit über dessen Auslegung entstehen könne. Darauf habe der Notar geantwortet: „Guter Mann, das hat selbst Gott-Vater zweimal vergeblich versucht, und seit fas 2000 Jahren streiten sich die Gelehrten über die Auslegung.“

Im Auslegen seid frisch und munter, legt ihrs nicht aus, so legt was unter. (Goethe, Zahme Xenien)

Ein Gesetz auslegen heißt, seinen Sinn ermitteln.

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