Die besten Zitate und Sprüche zum Erbrecht (Buchstabe V)

Die besten Zitate und Sprüche zum Erbrecht (Buchstabe V)

Gesammelt und erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg. 

Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist ein Angelhaken, den sie auswerfen müssen, damit der Fisch anbeißt, den sie aus dem Wasser ziehen wollen.

Versteigerung

In Versteigerungsfällen sind Härten und Unbilligkeiten fast immer unvermeidbar und vom Gesetzgeber offenbar in Kauf genommen worden (BGH NJW 1972,818,819).

Verwandtschaft

Alle Übel dieser Welt haben wir in der eigenen buckligen Verwandtschaft (Volksmund)

Voraussicht

Wer im Heute denkt an Morgen, der wird planen, sparen, sorgen.

Vormund

Vormund nimmt so viel, dass Nachmund darben muss.

Vorsorge treffen

So wie wir während unserer ganzen Jugend für ein glückliches, gesundes Alter vorsorgen müssen, müssen wir unser ganzes Leben für einen ruhigen, glücklichen Tod Vorsorge treffen. (Yehudi Menuhin, Variationen 144)

Vorweggenommene Erbfolge

Merk’ es Dir ergrauter Vater,
sag’ es auch dem Mütterlein,
soll Dein später Lebensabend
frei von Nahrungssorgen sein,
gib Du die erworb’nen Güter
nie zu früh den Kindern ab;
sonst wirst Du zu ihren Sklaven
und sie wünschen Dich in’s Grab !
Wer besitzt, den wird man achten.
Kinderdank ist Seltenheit.
Brot zu betteln, heißt Verschmachten;
Brot zu geben, Seligkeit.

Vormundschaftsgericht

Der Hilferuf des Arztes nach dem Vormundschaftsgericht (heute Betreuungsgericht), ist der Hilferuf nach dem großen Bruder (Prof. Bienwald, 5. Dt. Erbrechtssymposium)

 

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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