Zuschlag. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Zuschlag bei der Teilungsversteigerung des Nachlassgrundstückes
Mit dem Begriff „Zuschlag“ bezeichnet man bei einer Versteigerung die Annahme des Meistgebots eines Bieters durch den Versteigerer. Dem Zuschlag an den Meistbietenden geht ein dreimaliger Aufruf voraus. Auch nach dem letzten Aufruf („zum Dritten“) kann noch ein Gebot abgegeben werden bis der Zuschlag erfolgt ist.
Im Rahmen einer bei Erbengemeinschaften häufigen Teilungsversteigerung eines Nachlassgrundstücks wird der Zuschlag durch einen besonderen Beschluss des Versteigerungsgerichts erteilt, der nur in seltenen Fällen direkt im Versteigerungstermin verkündet wird. Durch den Zuschlag wird der Ersteher sofort Eigentümer des Grundstücks.