Verstößt die Erbschaftsteuer gegen das Grundgesetz? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Verstößt die Erbschaftsteuer gegen das Grundgesetz?
Nein, die Erbschaftsteuer verstößt grds. nicht gegen das Grundgesetz. Sie ist erst dann verfassungswidrig, wenn die Erbschaftsteuer so hoch ist, das den Erben letztlich nichts mehr bleibt, sie also eine enteignende Wirkung hat. Das oft benutzte Fremdwort für enteignende Wirkung lautet konfiskatorische Wirkung.