Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht im Schwarzwald und am Bodensee
Was versteht man unter Aszendenten und Deszendenten?
Aszendenten sind die Vorfahren eines Menschen, mit denen er in gerader Linie verwandt ist. Aszendenten sind also die eigenen Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und so weiter. Im Gegenzug sind die Deszendenten die Abkömmlinge eines Menschen, also die eigenen Kinder, Enkelkinder und Urenkel usw.
Im deutschen Erbrecht gehören die Aszendenten nur zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung gem. § 1925 BGB. Diese Personen können also nur erben, wenn es keine gesetzlichen Erben der ersten Ordnung gibt, zur ersten Ordnung gehören die Abkömmlinge des Erblassers.
Folglich sind die Vorfahren eines Verstorbenen von der Erbfolge immer ausgeschlossen, solang es auch nur einen einzigen Nachfahren gibt. Nachfahren gehen also den Vorfahren vor.