Auslegungsvertrag: Wer ist denn nun Erbe? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Auslegungsvertrag: Wer ist denn nun Erbe?

Im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens können die Beteiligten (die Erbanwärter) nicht über den Kopf des Nachlassgerichtes hinweg bestimmen, wie ein Testament auszulegen ist. Allerdings können sie eine Vereinbarung treffen welche von mehreren Auslegungsmöglichkeiten für sie die zutreffendste ist.

Damit verpflichten sie sich, sich untereinander so zustellen, wie sie stehen würden, wenn diese Auslegung die korrekte wäre (was ja nie ganz sicher ist). Das Nachlassgericht wird in der Regel einer solchen Auslegungsvereinbarung folgen, wenn sie nicht unvernünftig ist; schon deshalb, um den in der Regel schwierigen Fall vom Tisch zu haben. 

 

 

 

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