Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II, wenn ich erbe ? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II, wenn ich erbe ?
Keine Rückzahlung
Zunächst: Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II Vermögen erbt, muss das Arbeitslosengeld II, das er vor dem Anfall der Erbschaft erhalten hat, nicht an das Sozialamt zurückbezahlen.
Aber künftig ist das Erbe aufzubrauchen
Allerdings muss der Erbe künftig seinen Lebensunterhalt aus der Erbschaft bestreiten. Dem Erben bleibt nur ein Grundfreibetrag für Geldvermögen von maximal 13.000 Euro (33.800 Euro für vor dem 1.1.1948 Geborene). Daneben sind noch eine angemessene Wohnimmobilie, Auto und Hausrat, die Riester-Rente ohne Begrenzung, eine betriebliche Altersvorsorge und weitere 13.000 Euro als private Altersvorsorge geschützt, wenn letztere vor Rentenbeginn nicht angegriffen werden kann.