Villingen-Schwenningen hat ein Erbschaftsteuerfinanzamt

8 Erbschaftsteuerfinanzämter in Baden-Württemberg. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

8 Erbschaftsteuerfinanzämter in Baden-Württemberg

Es gibt acht Erbschaftsteuerfinanzämter in Baden-Württemberg. Diese befinden sich gewollt in eher ländlichen Regionen bzw. Mittelstädten. 

Das Erbschaftsteuerfinanzamt Villingen-Schwenningen hat einen großen Zuständigkeitsbereich. Schenken und Erben werden hier steuerlich für einen Großteil Baden-Württembergs erfasst und erarbeitet. Wir sind deshalb hier vor Ort für unsere Mandanten tätig. Dem Finanzamt Villingen-Schwenningen sind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch die Zuständigkeiten für die Finanzämter
* Konstanz
* Rottweil
* Singen
* Tuttlingen
* Villingen-Schwenningen 
und
* Waldshut-Tiengen
übertragen worden. Näheres ergibt sich aus der „Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung“ in der jeweils gültigen Fassung.

In Baden-Württemberg gibt es acht Erbschaftsteuer-Finanzämter:

Es wurden in der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung übertragen: Die Verwaltung der Erbschaftsteuer

  • dem Finanzamt Aalen für die Finanzämter Heidenheim, Schorndorf, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Ulm und Waiblingen.
  • dem Finanzamt Freiburg-Land für die Finanzämter Emmendingen, Freiburg-Stadt, Lahr, Lörrach, Müllheim und Offenburg,
  • dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach für die Finanzämter Baden-Baden, Bruchsal, Calw, Ettlingen, Freudenstadt, Karlsruhe-Stadt, Mühlacker, Pforzheim und Rastatt,
  • dem Finanzamt Mosbach für die Finanzämter Heidelberg, Mannheim-Neckarstadt, Mannheim-Stadt, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim,
  • dem Finanzamt Reutlingen für die Finanzämter Bad Urach, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Leonberg, Nürtingen und Tübingen,
  • dem Finanzamt Sigmaringen für die Finanzämter Balingen, Biberach, Ehingen, Friedrichshafen, Ravensburg, Überlingen und Wangen,
  • dem Finanzamt Tauberbischofsheim für die Finanzämter Backnang, Bietigheim-Bissingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Öhringen, Stuttgart I, Stuttgart II, Stuttgart III und Stuttgart-Körperschaften,
  • dem Finanzamt Villingen-Schwenningen für die Finanzämter Konstanz, Rottweil, Singen, Tuttlingen und Waldshut-Tiengen,

 

 

 

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