Für Testamentsnachtrag eine neue Hinterlegungsnummer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bekommt der Testamentsnachtrag eine neue Hinterlegungsnummer?
Frage:
Mein Mann und ich haben bereits ein notarielles Testament errichtet und beim Nachlassgericht hinterlegt. Wir wollen es bei der gegenseitigen Alleinerbeneinsetzung belassen, um Erbscheinskosten zu sparen, den Rest aber abändern. Der abändernde Testamentsnachtrag soll auch hinterlegt werden. Bekommen wir da auch eine neue Hinterlegungsnummer?
Antwort:
Sowohl sie als ihr Mann erhalten einen weiteren Hinterlegungsschein, auf dem die Verwahrungsnummer als Aktenzeichen angegeben ist.
§ 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung
(1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemeinschaftlich zu bewirken.
(2) Die Verwahrung erfolgt unter gemeinschaftlichem Verschluss des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
(3) Dem Erblasser soll über die in Verwahrung genommene Verfügung von Todes wegen ein Hinterlegungsschein erteilt werden; bei einem gemeinschaftlichen Testament erhält jeder Erblasser einen eigenen Hinterlegungsschein, bei einem Erbvertrag jeder Vertragschließende.