Berliner Testament und die Heirat des überlebenden Ehegatten

Berliner Testament und die Heirat des überlebenden Ehegatten

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Wer zusammen mit seinem verstorbenen Ehegatten ein Berliner Testament errichtet hat, ist normalerweise an dieses Testament gebunden. Wenn der verwitwete Ehepartner wieder heiratet, kann er mit dem neuen Ehegatten deshalb im Normalfall kein neues Testament errichten.

Einziger Ausweg ist, dass der überlebende Ehegatte das Testament aus erster Ehe anficht. Ein solches Recht hat er nach der Heirat des neuen Ehegatten. Allerdings existiert es nur ein Jahr lang.

Merke: Eine neue Heirat berechtigt nicht automatisch dazu ein neues Testament zu errichten, wenn man durch ein Berliner Testament mit dem verstorbenen, ersten Ehegatten gebunden ist. Es ist also gut zu überlegen, ob man diesen Fall nicht durch Abänderungsklauseln regelt.

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