Berliner Testament noch ändern. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.

Kann ich nach dem Tod meines Mannes unser Berliner Testament noch ändern?

Im Normalfall geht das nicht. Wenn sie ein Berliner Testament errichtet haben, in dem Sie und ihr Mann sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt haben, sind sie mit dem Tod ihres Mannes an dieses Testament gebunden. Sie sitzen in einer regelrechten Bindungsfalle und können das Testament im Normalfall nicht mehr abändern. So hat es der Gesetzgeber entschieden.

Hintergrund

Der zuerst verstorbene Ehegatte hat dem länger lebenden Ehegatten alles vererbt; und das im Vertrauen darauf, dass die Schlusserben später eben alles einmal erben. Darin liegt sozusagen ein Versprechen des länger Lebenden, das einzuhalten ist. Schließlich hätte der länger lebende Ehegatte nach dem Gesetz nur die Hälfte geerbt und die Kinder alles. Nach dem Berliner Testament bekommt der überlebende Ehegatte alles und muss dann alles was noch übrig ist, an die Kinder als Schlusserben vererben.

Gut zu wissen:

Es gibt aber eine Ausnahme, wenn eine sogenannte Abänderungsklausel im Testament vor. Wenn darin steht, dass sie nach dem Tod Ihres Mannes die Verfügungen auf Ihren Tod nach freiem Belieben abändern dürfen, können sie neue Verfügungen von Todes wegen treffen.

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