Brandgefährlich: Einkommensteuerliche Spekulationsfristen im Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Brandgefährlich: Einkommensteuerliche Spekulationsfristen im Erbrecht
Wenn zwischen Kauf und Verkauf eines nicht selbst bewohnten Hauses weniger als 10 Jahre liegen, muss man den Veräußerungsgewinn (also die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis und nicht den gesamten Verkaufspreis) als Einkommen versteuern. Auch im Erbrecht droht diese Gefahr.
Beispiel:
Erblasser E verstarb im Jahre 2021. Er hinterließ Geldvermögen im Wert von 250.000 Euro und eine Mietshaus im Wert von 1.000.000 Euro. Dieses Mietshaus hatte E am 15.03.2013 für 500.000 Euro gekauft. Es hat also eine Wertsteigerung von 500.000 Euro erfahren. Seine Erben sind seine Neffen A und B zu je 1/2 Erbanteil. Die beiden Neffen teilen den Nachlass so auf, dass A das Haus erhält und an B einen Ausgleich von 375.000 Euro bezahlt. B erhält noch die Wertpapiere, so dass jeder unter dem Strich 625.000 Euro hat. Weil A und B aber vor dem 16.03.2023 (Zehnjahresfrist) geteilt haben (und die Teilung vom Fiskus wie ein Verkauf behandelt wird), erzielt A einen Veräußerungsgewinn von 125.000 Euro, die er in 2021 als Einkommen versteuern muss. Der Veräußerungsgewinn errechnet sich aus der Ausgleichszahlung von 375.000 Euro für seine Haushälfte abzüglich 250.000 Euro als der Hälfte der Anschaffungskosten des Erblassers).