Erbschaftsteuer: Berliner Testament und Steuerrecht

Berliner Testament

Ehegattentestament und Steuerrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbschaftsteuer: Berliner Testament und Steuerrecht

Frage:

Meine Eltern möchten sich zunächst gegenseitig als Erben eintragen, wir Kinder sollen erst zum Schluss erben. Ich habe etwas von einem Berliner Testament gehört. Ist dies geeignet dafür?

Antwort:

Das Ehegattentestament oder auch Berliner Testament genannt ist in der Regel bei einem durchschnittlichen Familienvermögen empfehlenswert, also wenn ein selbst genutztes Haus und etwas Geldvermögen vorhanden ist.

Tipp:

Bei größeren Vermögen muss immer überprüft werden, ob es nicht aus steuerlichen Gründen nachteilig ist. Eine Prüfung ist immer angezeigt, wenn das gesamte Vermögen der Eltern einschließlich Haus die steuerlichen Freibeträge übersteigt.

Faustregel:

Zahl der Kinder x 400.000 Euro. Ist das Vermögen größer droht die Gefahr der Erbschaftsteuer für die Kinder.

Ansonsten

entspricht das Berliner Testament nach wie vor den Vorstellungen der meisten Ehepartner: Absicherung des Überlebenden und Schlusserbeinsetzung der Kinder. Wir  beraten Sie  gerne.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren