Ehegattenunterhalt über den Tod hinaus. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ehegattenunterhalt über den Tod hinaus
Viele geschiedene Unterhaltszahler trauen ihren Ohren nicht, wenn sie von uns in der Beratung darüber aufgeklärt werden, dass der geschiedene Ehegatte selbst nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen die Fortsetzung der monatlichen Unterhaltszahlungen von dessen Erben verlangen kann.
Beispiel:
Nehmen wir an M zahlt monatlich 1.000 Euro Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau F. M ist in zweiter Ehe mit Z verheiratet und hat zwei Kinder (eines aus erster und eines aus zweiter Ehe). Als M stirbt hinterlässt er ein Vermögen von 1.000.000 Euro. Seine Ehefrau Z wird aufgrund Testamentes Alleinerbin. Z muss den Ehegattenunterhalt von monatlich 1.000 Euro an F weiterzahlen, allerdings nur bis zur Höhe von 1/8 des Nachlasswertes (1/8 von 1 Mio.), also nur so lange, bis 125.000 Euro erreicht sind.