Warum im Erbrecht so gestritten wird: Die Testierfähigkeit

Warum im Erbrecht so gestritten wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Zehn Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird: Die Testierfähigkeit

Grund 2: Testierfähigkeit

Viele schreiben ihr Testament erst in hochbetagtem Alter oder ändern es ab. Das kommt viel öfter vor, als die Laien denken. Wegen der gestiegenen Lebenserwartung erfolgt das späte Testament oder Testamentsnachtrag heute häufiger denn je. Aber ist das Testament auch wirksam?

War der Testator testierfähig?

Bis zur Klärung dauert es manchmal Jahre. Die Prozessparteien bombardieren das Gericht mit Sachverhalt, Urkunden, Zeugen und ärztlichen Gutachten. Letztere geben in der Regel den Ausschlag, ja man kann sagen, die Sachverständigen entscheiden die Fälle. Die Sachverständigen für Neurologie und Psychiatrie sind die „Könige“ bei der Feststellung der Testierfähigkeit oder -unfähigkeit. Und manche gebärden sich auch so. Was Notare, Bekannte, Hausärzte oder Familienmitglieder wahrgenommen haben wird kurzerhand als „laienhafte Wahrnehmung“ weggewischt. 

Tipp:

Der Testator sollte dem Testament bei Zweifeln ein ärztliches Attest beifügen, das die Testierfähigkeit bestätigt. Das Attest des Hausarztes ist hierzu aber nicht geeignet. Es sollte schon das Attest oder Gutachten eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie sein, der mit dem Testierer auch zumindest den sog. Minimental-Test durchführen sollte. 

Grund 3

 

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