Erbschaftsteuer für in Deutschland lebende Schweizer? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Muss ein in Deutschland lebender Schweizer, der von seinen Eltern Vermögen in der Schweiz erbt, für dieses Schweizer Vermögen Erbschaftsteuer zahlen?
Schauen wir uns zunächst einmal die Grundsätze der Erbschaftbesteuerung aus deutscher Sicht an:
Hat ein Erbe mit ausländischer, also auch Schweizer Staatsangehörigkeit seinen Wohnsitz in Deutschland, besteht grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht. Danach müsste er eigentlich den gesamten Nachlass aus der Schweiz versteuern.
Nun gibt es aber für die Erbschaftsteuer Gott sei Dank das DBA Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Danach gilt für den erbrechtlichen Erwerb eines in Deutschland lebenden Schweizers Art. 8 Abs. 2 S. 4 DBA-Schweiz
Art. 8 DBA D – CH Erbschaftsteuer
(1) .,..(2) … kann das Nachlassvermögen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Todes des Erblassers in der Bundesrepublik Deutschland über eine ständige Wohnstätte verfügte oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. … Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn im Zeitpunkt des Todes des Erblassers dieser und der Erwerber schweizerische Staatsangehörige waren.
Wird von der Schweiz nach Deutschland von einem Schweizer an einen Schweizer vererbt entfällt die deutsche Erbschaftbesteuerung!
Nach Art. 8 Abs. 2 S. 4 DBA-Schweiz entfällt die überdachende Besteuerung der Bundesrepublik Deutschland, wenn der in Deutschland lebende Erbe im Zeitpunkt des Todes des Schweizer Erblassers mit Wohnsitz in der Schweiz Schweizer Staatsangehöriger war. Das gilt auch für den Fall der deutsch-schweizerischen Doppelstaatsbürgerschaft. Also bis zum Tod der Eltern schön Schweizer bleiben, wenn Sie in Deutschland wohnen und Ihre Eltern in der Schweiz leben.