Erbfall: Was tun, damit die Familie nicht im Streit zerfällt? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbfall: Wie kann ich Streit in der Familie vermeiden?

Wenn sich jemand streiten will, dann streitet er. Eine Garantie zur Vermeidung eines Erbenstreites kann niemand geben. Man kann nur das Menschenmögliche tun, um die Familie so aufzustellen, dass es möglichst nicht zu einem Streit kommt. Hierzu ist Offenheit in der Familie erforderlich. Wurde diese nie gelebt, ist es sehr schwierig. Wo aber ein offener und ehrlicher Umgangston herrscht und wo die Familie es gewohnt ist, dass man respektvoll und achtsam miteinander umgeht, kann die Erbfolge offen angesprochen werden. Dann gibt es wenigstens keine bösen Überraschungen, wenn das Testament eines Tages eröffnet wird. Sind die Familienverhältnisse schwierig und verdient eines der Kinder besonderen Schutz, kann es sinnvoll sein, dieses Kind zum Alleinerben einzusetzen und die anderen Kinder mit Vermächtnissen abzufinden. So vermeidet man wenigstens die in höchstem Maße streitanfällige Erbengemeinschaft. Will der Erblasser auf Nummer sicher gehen, dann sollte er an die Testamentsvollstreckung denken. Eine neutrale, außerhalb der Familie stehende Person, mit juristischer und steuerlicher Fachausbildung (z.B. einen Fachanwalt für Erbrecht) zum Testamentsvollstrecker einzusetzen, nimmt viel Dampf aus dem Kessel. Ansprechpartner der Erben sind dann nicht die Geschwister, sondern eben der neutrale Testamentsvollstrecker.

Einer stirbt  und  der Rest  der Familie  streitet sich ums Erbe: Wie häufig kommt das vor?

In der klassischen Familie, in der alle Kinder von denselben Eltern abstammen, eigentlich weniger. Bei  Patchworkfamilien und  Familien mit Scheidungshintergrund allerdings sind  heftige Auseinandersetzungen um das Erbe eher die Regel als die Ausnahme.  Und da diese Familienformen  zunehmen, nehmen auch die Streitereien  ums Erbe zu.

Warum entfachen sich solche heftigen Diskussionen?

Am meisten knallt es in  Familien, wenn sich die hinterbliebenen Kindern ungerecht behandelt fühlen.  Gerade bei Schenkungen zu Lebzeiten machen  Eltern viele Fehler.  Manchmal ist die Ungleichbehandlung aber auch bloße Einbildung.  Immer wieder  wird der  Erbstreit zum großen Tag der Abrechnung für Lebensfehler generell.  Da brechen sich  Eifersucht und  Geschwisterneid mitunter dramatisch ihre Bahn.

Wie lassen sich solche Konflikte vermeiden?

In Familien,  in  denen ein Klima der  Offenheit herrscht, kommen solche  Entladungen  selten vor. Man sollte auch generell kein Kind bevorzugen, sonst rappelt es.

Wie kann man  eventuellen Konflikten vorbeugen?

Wichtig ist es, dass  es überhaupt ein Testament  gibt.   Dabei macht es durchaus Sinn, dass man sich beraten  lässt.  Wenn  man  Angst vor  Konflikten  hat oder  einem Kind nicht so recht über den Weg traut,  dann hilft nur noch das Hinzuziehen eines Testamentsvollstreckers.

Ein Testamentsvollstrecker fungiert wie eine  Art Prellbock?

So kann man  das sagen: Er wickelt das gesamt Erbe ab und setzt einen Teilungsplan auf.  Das heißt, die Hinterbliebenen kommen zunächst nicht an das Erbe. Wird ein erfahrener Erbrechtler zum Testamentsvollstrecker eingesetzt, wird  so mancher gierige Erbwolf auf einmal lammfromm.

Dies ist ein überarbeiteter Auszug aus einem Interview mit dem Schwarzwälder Boten.

Damit der gierige Erbwolf lammfromm wird.

Auf diesem Link geht es zum vollständigen Interview des Schwarzwälder Boten mit Gerhard Ruby, Leiter des Deutschen Forums für Erbrecht in Baden-Württemberg. Das Interview führte Eva-Maria Huber. Gerhard Ruby ist Fachanwalt für Erbrecht in Villingen-Schwenningen und unterhält weitere Büros in Radolfzell und Rottweil.

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-damit-der-gierige-erbwolf-lammfromm-wird.78cd72d5-ed88-4318-af60-f0dfb25d4668.html?fbclid=IwAR37SSlkp4_jAxMPGsJm8mLSUvRm0rGNz3_7lGc7vFoB9yf5UY0H7XvfLQo

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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