Gibt es einen doppelten Pflichtteil bei einer Erwachsenenadoption?

Pflichtteil bei Adoption

Doppelter Pflichtteil bei Erwachsenenadoption. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Doppelter Pflichtteil bei Erwachsenenadoption

Frage:

Ich hätte  eine Frage zum Thema Erben. Ich würde mich gern von meinem Stiefvater adoptieren lassen und dazu möchte ich gern wissen, ob mir nach der Adoption noch der Pflichtteil meines leiblichen Vaters zusteht oder nicht?

Antwort:

Ja, bei einer Erwachsenenadoption bleiben sie mit Ihrem leiblichen Vater verwandt, sie erhalten also ihren Pflichtteil nach dem leiblichen wie nach dem Adoptivvater (quasi eine Verdoppelung).

Gut zu wissen:

Fragen der Adoption mit Ihren Auswirkungen auf das Erbrecht sind schwierig und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen oft gravierend. Suchen Sie daher den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht.

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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