Verzicht bei der Schenkungsteuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Der Verzicht auf den Nießbrauch am Haus ist erbschaftsteuerlich eine Schenkung
Verzicht bei der Schenkungsteuer
Ein Verzicht ist die freiwillige Aufgabe eines Rechts ohne gleichzeitige Übertragung auf einen anderen. Sie kann im Erbschaftsteuerrecht eine Schenkung darstellen, z.B. kann der Verzicht auf den Nießbrauch an einem Haus Schenkungsteuer auslösen.