Ergänzende Testamentsauslegung: Wie geht das? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ergänzende Testamentsauslegung: Wie geht das?
Mit der ergänzenden Testamentsauslegung wird der Inhalt eines Testaments den Veränderungen angepasst, die zwischen der Errichtung des Testaments und dem Erbfall eintreten, vom Erblasser aber nicht bedacht wurden.
Durch die Veränderung der Umstände entsteht nachträglich eine Lücke im Testament, zum Beispiel im Kreis der bedachten Personen oder hinsichtlich der im Testament zugewendeten Sachen. Solche nachträglich entstandene Testamentslücken sind nach Möglichkeit zu schließen. Hierzu ist zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers (im Zeitpunkt der Testamentserrichtung!) als von ihm gewollt anzusehen sein würde, wenn er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte. Dies ist die ergänzende Testamentsauslegung.
Beispiel:
Erblasser E errichtet ein Testament. Er hat ein Haus im Wert von 290.000 Euro und Geldvermögen im Wert von 10.000 Euro. Er setzt A zum Erben ein und vermacht sein „gesamtes Geldvermögen“ dem B. Vier Jahre nach der Testamentserrichtung verkauft E sein Haus und legt die 290.000 Euro auf einem separaten, neu angelegten Sparkonto an. Als er stirbt verlangt der B von A die 300.000 Euro heraus. Ihm stünde schließlich laut Testament das gesamt Geldvermögen zu. Hier hat der Erblasser bei der Testamentserrichtung nicht bedacht, dass er später das Haus verkaufen würde. Das Testament sagt zwar dem Wortlaut nach, dass B das ganze Geldvermögen erhalten soll. Die Frage ist aber, ob dieses Ergebnis dem Willen des Erblassers bei der Testamentserrichtung entspricht. Die ergänzende Testamentsauslegung ergibt, dass der E dem B bei der Testamentserrichtung nur rund 1/30 seines Vermögens zuwenden wollte. Daraus folgt, dass B nicht die 290.000 Euro aus dem Hausverkauf erhalten sollte. Ein Indiz hierfür ist auch die separate Einzahlung des Geldes auf ein neu errichtetes Konto, dass es im Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch nicht gab.