Unternehmer ohne Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Unternehmer ohne Testament
Jeder Unternehmer sollte ein Testament haben. Das ist eines der wichtigsten Gebote der korrekten Unternehmensführung. Welche Gefahren drohen, wenn der Unternehmer ohne Testament verstirbt?
- Unerwünschte Erben
Ohne Testament werden die Erben vom Gesetz bestimmt. Die Firma geht also an die gesetzlichen Erben (es sei denn der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor) und diese können als Unternehmer völlig ungeeignet oder unerwünscht sein. - Problem Erbengemeinschaft
Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft, d.h. allen Miterben gehört das Unternehmen zusammen. Das ist ein Konfliktpotenzial höchsten Grades, vergleichbar einem Pulverfass, bei dem jeder Miterbe die Lunte anzünden kann, ohne dass es die anderen verhindern können. - Der Super-Gau: Gesellschaftsvertrag und gesetzliche Erbfolge passen nicht zueinander
Wenn nach dem Gesetz die Ehefrau und die Kinder Erben sind und im Gesellschaftsvertrag nur Kinder in den Gesellschaftsanteil nachrücken dürfen, können die Folgen wirtschaftlich dramatisch sein. Millionenschäden können eintreten. - Minderjährige Erben
Wenn bei minderjährigen Erben keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, regiert das Familiengericht in den Betrieb hinein. - Geistig Behinderte
Wenn geistig behinderte Kinder vorhanden sind, regiert der Betreuer samt Familiengericht in den Betrieb hinein, wenn kein Testament vorhanden ist. - Steuerliche Nachteile
Steuerersparnis setzt Gestaltung voraus, sei es durch Testament oder lebzeitige Verträge