Unternehmen

Unternehmer ohne Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Unternehmer ohne Testament

Jeder Unternehmer sollte ein Testament haben. Das ist eines der wichtigsten Gebote der korrekten Unternehmensführung. Welche Gefahren drohen, wenn der Unternehmer ohne Testament verstirbt?

  • Unerwünschte Erben
    Ohne Testament werden die Erben vom Gesetz bestimmt. Die Firma geht also an die gesetzlichen Erben (es sei denn der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor) und diese können als Unternehmer völlig ungeeignet oder unerwünscht sein.
  • Problem Erbengemeinschaft
    Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft, d.h. allen Miterben gehört das Unternehmen zusammen. Das ist ein Konfliktpotenzial höchsten Grades, vergleichbar einem Pulverfass, bei dem jeder Miterbe die Lunte anzünden kann, ohne dass es die anderen verhindern können.
  • Der Super-Gau: Gesellschaftsvertrag und gesetzliche Erbfolge passen nicht zueinander
    Wenn nach dem Gesetz die Ehefrau und die Kinder Erben sind und im Gesellschaftsvertrag nur Kinder in den Gesellschaftsanteil nachrücken dürfen, können die Folgen wirtschaftlich dramatisch sein. Millionenschäden können eintreten.
  • Minderjährige Erben
    Wenn bei minderjährigen Erben keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, regiert das Familiengericht in den Betrieb hinein.
  • Geistig Behinderte
    Wenn geistig behinderte Kinder vorhanden sind, regiert der Betreuer samt Familiengericht in den Betrieb hinein, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Steuerliche Nachteile
    Steuerersparnis setzt Gestaltung voraus, sei es durch Testament oder lebzeitige Verträge

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren