Favor testamenti: Im Zweifel für das Testament. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Favor testamenti: Im Zweifel für das Testament
Der favor testamenti ist die schon im römischen Recht geltende Auslegungsregel in § 2084 BGB, dass, wenn der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zulässt, im Zweifel diejenige vorzuziehen ist, bei welcher die Verfügung Erfolgt haben kann.
§ 2084 BGB Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.