Finanzamt bewertet Haus zu hoch – und jetzt? von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby.

🏠 Finanzamt bewertet Haus zu hoch – und jetzt?

Von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby


📌 Der Fall:

Nach einem Todesfall geht ein Haus auf die Erben über. Für die Erbschaftsteuer ermittelt das Lagefinanzamt den Wert des Hauses nach dem Bewertungsgesetz (BewG).

❗ Häufig halten Erben den Grundbesitzwertbescheid für zu hoch. Wird kein Einspruch eingelegt, wird dieser Wert verbindlich für die spätere Erbschaftsteuer.


🏢 Zuständigkeiten verstehen:

  • 📍 Lagefinanzamt: Bewertet das Haus, da es in seinem Bezirk liegt.
  • 💼 Erbschaftsteuerfinanzamt: Setzt auf Grundlage des Bewertungsbescheids die Steuer fest (kann ein anderes Finanzamt sein).

📨 Was kann ich tun?

➡️ Einspruch einlegen!
Gegen den Bewertungsbescheid kannst du Einspruch einlegen, aber nur mit einem qualifizierten Gutachten. Einfache Kaufpreissammlungen reichen nicht.


📊 So weist du einen niedrigeren Wert nach:

Ein Sachverständigengutachten ist erforderlich – erstellt von:

✅ dem örtlichen Gutachterausschuss
✅ einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
✅ einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter

🛠️ Wichtig: Der Gutachter muss zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung zertifiziert sein. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen – inklusive Nachweis der Qualifikation!


📉 Was gilt als „niedrigerer Wert“?

Ein Verkehrswertgutachten nach der ImmoWertV ist maßgeblich. Zu berücksichtigen sind:

  • baulicher Zustand
  • Rechte (z. B. Nießbrauch)
  • wirtschaftliche Einflüsse
  • Lasten und Beschränkungen

📅 Tipp: Stichtagsnaher Kaufpreis

💡 Ein Kaufpreis aus einem notariellen Vertrag, der max. 1 Jahr vor oder nach dem Bewertungsstichtag geschlossen wurde, gilt als sicherster Nachweis für den Verkehrswert (§ 198 Abs. 3 BewG).

Voraussetzung: Die Verhältnisse des Grundstücks haben sich in dieser Zeit nicht verändert.


⚖️ Was passiert bei mehreren Nachweisen?

Liegt ein Kaufpreis UND ein Gutachten vor, ist der Kaufpreis maßgeblich – er liefert den sichersten Wert.


📅 Anwendung:

Für Bewertungsstichtage ab dem 23.07.2021 gilt der neue Erlass vom 07.12.2022.
Für ältere Stichtage: Die früheren Regelungen (ErbStR 2019) sind weiterhin anwendbar.


📞 Tipp vom Fachanwalt:

Lass dich beraten, bevor du Einspruch einlegst oder ein Gutachten in Auftrag gibst. Die Anforderungen sind hoch – aber es kann sich finanziell sehr lohnen!


📍 RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht
Vöhrenbacher Str. 4 · 78050 Villingen-Schwenningen
📞 Tel.: 07721 / 99 30 505 · 🌐 www.ruby-erbrecht.com

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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