Berliner Testament die Unterschrift des nur unterschreibenden Ehegatten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Berliner Testament und die Unterschrift des nur unterschreibenden Ehegatten
Frage:
Ich habe unser Testament geschrieben. Dann hat meine Frau unterschrieben und zum Abschluss habe ich unterschrieben. jetzt hat jemand gesagt, dass sei nicht wirksam. Ich hätte gleich unterschreiben müssen und meine Frau als „Beitretende“ danach. Stimmt das?
Antwort:
Keine Bange. Ihr Testament ist wirksam. Für die Unterschrift Ihrer Frau ist nur erforderlich, dass sie die testamentarischen Erklärungen abschließt. Ob sie vor oder nach Ihrer Unterschrift steht, spielt keine Rolle.