Lebensgefährten im Testament zehnjähriges Wohnungsrecht geben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Lebensgefährtin im Testament zehnjähriges Wohnungsrecht geben
Frage:
Ich bin verwitwet. Ich habe eine jüngere Lebensgefährtin und eine Tochter, die meine Alleinerbin werden soll. Ich will die Lebensgefährtin absichern. Kann ich ihr ein Wohnungsrecht für zehn Jahre im Testament geben?
Antwort:
Sicherlich können Sie das tun. Sie können ihr per Vermächtnis ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Wohnungsrecht zuwenden. Sie sollten zusätzlich bestimmen, dass dieses Wohnungsrecht im Grundbuch einzutragen ist. Allerdings wird ihre Lebensgefährtin Erbschaftsteuer zahlen müssen. Sie wenden ihm ja sozusagen den Wert der Wohnungsmiete für zehn Jahre zu. Und dieser Wert wird ihren Steuerfreibetrag von 20.000 Euro sicherlich übersteigen.