Nichteheliche Freundin

Tragische Fälle: Freundin erbt ohne Testament nichts. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Tragische Fälle: Freundin erbt ohne Testament nichts

Nichteheliche Lebensgefährten brauchen dringend ein Testament. Leben Freund und Freundin zusammen, und stirbt der Freund z.B. bei einem Unfall passiert Folgendes: Die Freundin bzw. Lebensgefährtin geht leer aus. Nach dem Gesetz rinnt das Gut nämlich wie das Blut. Es erben die Verwandten. Wenn noch beide Eltern leben, erben die Eltern des Freundes. Wenn z.B. nur noch die Mutter lebt aber auch noch ein Bruder und eine Schwester des verstorbenen, erbt die Mutter die Hälfte und Bruder und Schwester je 1/4. Ohne Testament bekommt die Nur-Freundin nach dem Gesetz nichts. Auch eine Verlobung reicht nicht aus. Es muss unbedingt ein Testament her.

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