Erbenstreit. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Baden-Württemberg
Erblasser würden beim Erbenstreit erblassen
Erbenstreit
Erblasser würden erblassen, wenn sie sehen könnten, wie um ihren Nachlass gestritten wird. Bei vielen Kindern brechen im Erbenstreit echte oder vermeintliche Verletzungen aus der Kindheit, Neid auf im Leben erfolgreichere Geschwister und neurotische Charakterzüge auf. Die Erbauseinandersetzung ist die letzte Möglichkeit innerhalb der Familie zu zeigen, dass man Macht hat, schon immer verkannt wurde und das Familienopfer war, das jetzt endlich Gerechtigkeit will. Ein befreundeter Psychologe meinte zu mir einmal, da streiten keine erwachsenen Menschen, da streiten 5-jährige Kinder (Regression). Die Folgen sind fatal, da Erbstreitigkeiten emotional für alle sehr belastend sind. Alte Familienmuster wiederholen sich. Das Kind, das schon früher die anderen erpresste und am lautesten schrie, versucht diese Masche auch als Erwachsener nach dem Tod der Eltern durchzuziehen. Kinder, die zum Nachgeben und zum Ausgleich neigten, wiederholen diese Rolle auch bei der Erbauseinandersetzung. Da wird versucht mit Mediation oder gutem Zureden, ständigen Angebote den „Zappelphilipp“ der Familie zur Vernunft zu bringen. In der Regel erfolglos. Meine langjährige Erfahrung zeigt, dass man nur Zeit (oft Jahre) verliert, wenn man sich auf die alten neurotischen Familienspielchen einlässt. Es gilt diese Familienstrukturen zu durchbrechen. Und hier hilft nur das sofortige Einschalten eines Fachanwalts für Erbrecht, der schnelle Gang zu Gericht und das Einleiten einer Teilungsversteigerung. Nur so werden die vernünftigen Familienmitglieder von den unvernünftigen Ernst genommen. Und selbst wenn das nicht der Fall ist, wird die eingefahrene und psychisch verkrustete Familienstruktur aufgeschlagen und eine Teilung ermöglicht. Erbteilung bedeutet dann auch Ende des Familiendramas.
Erblasser ist derjenige, um dessen Nachlass es geht.
Das kann auch schon zu Lebzeiten des Erblassers gemeint sein, z.B. im Hinblick auf die Errichtung eines Testamentes des Erblassers. Jeder Mensch ist Erblasser. Beim noch lebenden Erblasser spricht man von seiner Erbschaft, beim verstorbenen Erblasser nennt man sein Vermögen Nachlass.