Hypothek und Grundschuld

Gemeinsamer Hausbau von nichtehelichen Lebensgefährten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Hausbau von nichtehelichen Lebensgefährten

Frage: 

Mein Freund bekommt von seinem Vater einen Bauplatz geschenkt, auf dem wir zusammen ein Haus bauen möchten. Ich werde mich hierbei ungefähr hälftig an den anfallenden Kosten beteiligen. Wir werden vermutlich in ein bis zwei Jahren heiraten. Ist hier irgend etwas zu regeln, da ich immerhin mindestens 100.000,00 EUR einbringen werde?

Antwort:

Nach dem deutschen Sachenrecht wird derjenige Eigentümer des Hauses, der Eigentümer des Grundstückes ist, also der Freund. Deshalb ist sinnvollerweise mit einem Darlehensvertrag zur Investitionsabsicherung unter Lebensgefährten vorzugehen. Dort wird zunächst einmal festgehalten, dass Sie die Zuwendungen der 100.000 EUR nicht schenkweise, sondern eben nur als Darlehen erbringen. Dieses Darlehen kann dann beispielsweise im Trennungsfalle oder im Todesfalle gekündigt werden. Bei größeren Beträgen ist eine solche Regelung definitiv angezeigt, damit man für die möglichen Änderungen der Sachlage gewappnet ist. Eine Absicherung durch eine Hypothek oder Grundschuld ist anzuraten. 

 

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