Haftungsbeschränkung auf den Nachlass: Das eigene Vermögen retten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Haftungsbeschränkung auf den Nachlass: Das eigene Vermögen retten
Wie man die Haftung auf den Nachlass beschränkt und sein eigenes Vermögen rettet
Wer vom Erblasser Schulden erbt haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, also mit Erbschaft und Eigenvermögen. Eigenvermögen ist das Vermögen, dass der Erbe schon vor dem Erbfall als eigenes Vermögen hatte, was ihm also schon immer gehörte.
Die Haftung ist aber immer auf den Nachlass beschränkbar, wenn man alles richtig macht, wozu die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht unerlässlich ist.
Mittel der Haftungsbeschränkung sind die
- Anordnung einer Nachlassverwaltung (= Nachlasspflegschaft zur Befriedigung der Nachlassgläubiger) oder
- die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens
- der verklagte Erbe, sollte sich im Urteil immer die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass vorbehalten.