Der Testamentsvollstrecker hat Nachlassinsolvenz beantragt. Habe ich als Miterbe Rechte? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Der Testamentsvollstrecker hat Nachlassinsolvenz beantragt. Habe ich als Miterbe Rechte?
Ja, wenn der Antrag auf Nachlassinsolvenz vom Testamentsvollstrecker gestellt wurde, werden Sie als Erbe vom Insolvenzgericht gehört.
Wenn umgekehrt der Erbe die Insolvenz beantragt, ist der Testamentsvollstrecker zu hören.
§ 317 InsO
(1) Zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass ist jeder Erbe, der Nachlassverwalter sowie ein anderer Nachlasspfleger, ein Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht, und jeder Nachlassgläubiger berechtigt.
(2) Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, so ist er zulässig, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird. Das Insolvenzgericht hat die übrigen Erben zu hören.
(3) Steht die Verwaltung des Nachlasses einem Testamentsvollstrecker zu, so ist, wenn der Erbe die Eröffnung beantragt, der Testamentsvollstrecker, wenn der Testamentsvollstrecker den Antrag stellt, der Erbe zu hören.