Pflichtteil: Kann ich den Pflichtteil verwehren? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann der Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil verwehren?
Ja, ausnahmsweise kann er einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen; allerdings nur bei groben Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten. Der Grund, weswegen der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen möchte, muss zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments bereits bestehen und in der Verfügung angegeben werden. Es reicht nicht aus, wenn der Erblasser in dem Testament auf andere Erklärungen verweist.