Hartz IV: Haus verwertbar trotz Belastung mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Hartz IV: Haus verwertbar trotz Belastung mit Nießbrauch oder Wohnrecht
Das Bundessozialgericht
hat mir Urteil vom 12.07.2012, Az. B 14 AS 158/11 R, entschieden, dass die Belastung eines Hausgrundstücks mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht, dessen Verwertung als Vermögen im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nicht ausschließt. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob es eine Verwertungsmöglichkeit gibt.
Der Arbeitslose
war Eigentümer eines 174 m² Wohnfläche großen Einfamilienhauses auf einem 800 m² großen Grundstück. Er hatte das Haus von seinem Vater übertragen bekommen, wobei sich der Vater für sich selbst und die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht in der unteren Etage des Hauses einräumen ließ. Auf dem Grundstück lastete im Zusammenhang mit einem Darlehen noch eine Grundschuld von 48.600,00 €. Der Kläger bewohnte eine 69,3 m² große Wohnung im Obergeschoss des Hauses, die schwerbehinderten Eltern leben im Erdgeschoss. Das Sozialamt bewilligte dem Beklagten laufende monatliche Leistungen als Darlehen, nicht als verlorenen Zuschuss. Hiergegen wandte sich der Kläger. Das Bundessozialgericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Gewährung des ihm bewilligten Arbeitslosengeldes II als Zuschuss statt als Darlehen hat. Das in seinem Eigentum stehende Hausgrundstück sei verwertbares Vermögen, welches seiner Hilfebedürftigkeit entgegenstünde.