Hartz IV: Haus verwertbar trotz Nießbrauch oder Wohnrecht?

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Hartz IV: Haus verwertbar trotz Nießbrauch oder Wohnrecht?

Hartz IV: Haus verwertbar trotz Belastung mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Hartz IV: Haus verwertbar trotz Belastung mit Nießbrauch oder Wohnrecht

Das Bundessozialgericht

hat mir Urteil vom 12.07.2012, Az. B 14 AS 158/11 R, entschieden, dass die Belastung eines Hausgrundstücks mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht, dessen Verwertung als Vermögen im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nicht ausschließt. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob es eine Verwertungsmöglichkeit gibt.

Der Arbeitslose

war Eigentümer eines 174 m² Wohnfläche großen Einfamilienhauses auf einem 800 m² großen Grundstück. Er hatte das Haus von seinem Vater übertragen bekommen, wobei sich der Vater für sich selbst und die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht in der unteren Etage des Hauses einräumen ließ. Auf dem Grundstück lastete im Zusammenhang mit einem Darlehen noch eine  Grundschuld von 48.600,00 €. Der Kläger bewohnte eine 69,3 m² große Wohnung im Obergeschoss des Hauses, die schwerbehinderten Eltern leben im Erdgeschoss. Das Sozialamt bewilligte dem  Beklagten laufende monatliche Leistungen als Darlehen, nicht als verlorenen Zuschuss. Hiergegen wandte sich der Kläger. Das Bundessozialgericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Gewährung des ihm bewilligten Arbeitslosengeldes II als Zuschuss statt als Darlehen hat. Das in seinem Eigentum stehende Hausgrundstück sei verwertbares Vermögen, welches seiner Hilfebedürftigkeit entgegenstünde.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren