Hartz-IV-sichere Hausübergabe. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Hartz-IV-sichere Hausübergabe

Frage:

Ich würde meinem Sohn gerne das Haus überschreiben, weil die Erbschaft- und Schenkungsteuer wohl bald erhöht wird. Aber was passiert mit dem Haus, wenn mein Sohn arbeitslos wird ?

Antwort:

Da in ihrem Fall das Haus nicht zum Schonvermögen ihres Sohnes zählt, bekommt ihr Sohn bei Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld II, sondern muss das Haus verkaufen. Letztlich zahlen Sie also mit ihrem Haus das Arbeitslosengeld II an Stelle des Arbeitsamtes.

Tipp:

Durch einen „unbenannten Widerrufsvorbehalt“ kann die Übergabe widerrufen und das Haus zurückgeholt werden. Die rechtlichen und steuerlichen Fragen dieser Hartz-IV-Klausel machen die Beratung durch einen hierauf spezialisierten Anwalt unumgänglich.

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