Verfügungsrecht in der Erbengemeinschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Verfügungsrecht in der Erbengemeinschaft
Ein Miterbe kann alleine nicht über Nachlassgegenstände verfügen, also zum Beispiel ein Haus verkaufen oder Geld abheben. Das kann er alleine nur, wenn er besondere Vollmachten hat, die über den Tod hinaus gelten.