Ist der Pflichtteilsverzicht meines Schuldners wirksam? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ist der Pflichtteilsverzicht meines Schuldners wirksam?
Frage:
Ich habe einen Schuldner, der mir viel Geld schuldet, wie auch anderen Gläubigern. Ich dachte er würde seinen jetzt verstorbenen Vater beerben. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Schuldner gegenüber seinem Vater vor zwei Jahren einen Pflichtteilsverzicht erklärt hat. Der Vater hat ihm im Testament auch kein verwertbares Vermögen zukommen lassen. Kann man diesen Pflichtteilsverzichtsvertrag des Schuldners mit dem Vater irgendwie anfechten?
Antwort:
Nein. Grundsätzlich können Schenkungen des Schuldners zwar nach dem Anfechtungsgesetz und der Insolvenzordnung angefochten werden. Der Pflichtteilsverzicht ist aber, obwohl er als unentgeltlich anzusehen ist, nicht als Schenkung anzusehen. Eine Schenkung im Sinne der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz oder der Insolvenzanfechtung muss dazu führen, dass ein Vermögensgegenstand aus dem Vermögen des Schuldners ausscheidet und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen wird. Das ist aber bei einem Pflichtteilsverzicht gerade nicht der Fall. Der Verzichtende verzichtet damit ja nicht auf einen bereits in seinem Vermögen befindlichen Gegenstand, sondern bloß auf eine künftige Möglichkeit zur Vermehrung des eigenen (künftigen) Vermögens. Er verzichtet auf eine Chance, nicht aber auf Vermögen.