Gefälscht oder echt?

Was tun bei einem gefälschten Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was tun bei einem gefälschten Testament?

Frage:

Unser Onkel O hat alleine die Nichte N zur Erbin eingesetzt. Das ist einfach nicht vorstellbar, dass er das gemacht hat. Er hat immer gesagt, dass alle fünf Nichten und Neffen zu gleichen Teilen seine Erben werden. Die N hat das Testament beim Nachlassgericht abgegeben und einen Erbschein erhalten. Wir wurden nicht einmal informiert und haben das erst jetzt in Erfahrung gebracht. Was können wir tun?

Antwort:

Wer ein Testament fälscht begeht eine Straftat und kann im Gefängnis landen. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit des Testaments haben müssen Sie diese unbedingt dem Nachlassgericht mitteilen und die Einziehung des Erbscheins beantragen. Allerdings wird das Nachlassgericht zuvor ein Gutachten eines Schriftsachverständigen über die Echtheit des von N vorgelegten Testaments einholen. Beachten Sie aber, dass das Nachlassgericht nicht immer ein solches Schriftgutachten einholt, sondern nur dann wenn der Verdacht auf die Fälschung konkret genug ist. Nur dann wird ein Gutachten eingeholt und folgen dann auch strafrechtliche Ermittlungen. Die Quote der gefälschten Testamente ist relativ hoch, sie dürfte – sofern Fälschungsverdacht besteht – bei 30  solchen Fällen liegen. So jedenfalls hat es mir gegenüber eine Schriftsachverständige erklärt. 30 Prozent der von ihr begutachteten, verdächtigen Testamente seien gefälscht. Das heißt aber auch, dass in 70 Prozent der Fälle die Verwandtschaft zwar der Meinung ist, das Testament müsse gefälscht sein, aber dem ist dann doch nicht so. 

Gut zu wissen

Bitte beachten Sie dass dabei Schriftproben des Verstorbenen beim Vergleich mit dem Testament eine wichtige Rolle spielen, weil das gefälschte Testament in aller Regel ein handschriftliches Testament ist. Man braucht Schriftproben, zum Beispiel Lebensläufe, Postkarten, Briefe etc., um abgleichen zu können. Dabei können auch sehr alte Schriftproben hilfreich sein, da gewisse Charakteristika der Handschrift schon sehr früh ausgeprägt sind und ein Leben lang erhalten bleiben. Schriftsachverständige gleichen bei einem Gutachten übrigens nicht nur das Schriftbild ab, sondern suchen auch nach anderen Manipulationshinweisen. Ich würde behaupten, dass Schriftsachverständige ein gefälschtes Testament in aller Regel als eine Fälschung entlarven können. Die Erfolgsquote ist also sehr hoch. Es ist immer wieder erstaunlich und faszinierend zu welchen Ergebnissen und Schlussfolgerungen Schriftsachverständige in ihren Gutachten kommen.

 

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