Ist ein Ehegattentestament gültig, wenn es nur ein Ehegatte unterschrieben hat? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ist ein Ehegattentestament gültig, wenn es nur ein Ehegatte unterschrieben hat?
Es kann durchaus teilweise gültig sein, nämlich als Verfügung von Todes wegen desjenigen Ehegatten, der unterschrieben hat. Es gelten dann die im Ehegattentestament getroffenen Verfügungen als Verfügungen desjenigen, der unterschrieben hat, sofern sie auf ihn zutreffen. Das ist durch Auslegung zu ermitteln. Es ist ein Irrtum zu glauben, das gemeinschaftliche Testament sei von vornherein komplett unwirksam, nur weil die Unterschrift eines Ehegatten fehlt.