Gesellschaft bürgerlichen Rechts „erbfähig“

Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts „erbfähig“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts „erbfähig“?

Ja, die Außen-GbR ist erbfähig.

Die Frage, ob eine GbR erben kann, wurde früher verneint. Seit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH in der „Weißes-Ross-Entscheidung“ geht die h.M. davon aus, dass auch eine GbR erbfähig ist, jedenfalls dann wenn sie schon vor dem Erbfall Gesellschaftsvermögen hatte und vermutlich auch dann, wenn sie lediglich nach außen als Einheit in Erscheinung getreten ist.

Das Erbe gelangt dann in das Gesamthandsvermögen der GbR.

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