Wie legt man Testamente richtig aus? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ein Testament ist eine Willenserklärung. Es gilt die allgemeine Regel, die bei der Auslegung von Willenserklärungen nach dem BGB zu beachten ist.
§ 133 BGB Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Was wollte der Erblasser sagen?
Die Testamentsauslegung hat also den wirklichen Willen zu erforschen (subjektiver Maßstab) und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften. Entscheidend ist, was der Erblasse gewollt hat.
Der Wille muss schriftlich zum Ausdruck kommen
Dieser Wille muss dann aber wegen des Schriftformerfordernisses im Testament schriftlich Ausdruck gefunden haben, wenigstens in der Form einer Andeutung, die sogar hinter einem schriftlichen Ausdruck „versteckt“ sein kann, § 125 BGB.
Auslegung nach Wirksamkeit
Von mehreren Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine wirksam wäre und die andere unwirksam, ist diejenige verbindlich, bei der das Testament wirksam bleibt. § 2084 BGB.