RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht.

Wie legt man Testamente richtig aus? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Ein Testament ist eine Willenserklärung. Es gilt die allgemeine Regel, die bei der Auslegung von Willenserklärungen nach dem BGB zu beachten ist.

§ 133 BGB Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Was wollte der Erblasser sagen?

Die Testamentsauslegung hat also den wirklichen Willen zu erforschen (subjektiver Maßstab) und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften. Entscheidend ist, was der Erblasse gewollt hat.

Der Wille muss schriftlich zum Ausdruck kommen

Dieser Wille muss dann aber wegen des Schriftformerfordernisses im Testament schriftlich Ausdruck gefunden haben, wenigstens in der Form einer Andeutung, die sogar hinter einem schriftlichen Ausdruck „versteckt“ sein kann, § 125 BGB.

Auslegung nach Wirksamkeit

Von mehreren Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine wirksam wäre und die andere unwirksam, ist diejenige verbindlich, bei der das Testament wirksam bleibt. § 2084 BGB.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren