Ist eine Grundschuld bei einer Vorerbschaft möglich? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ist eine Grundschuld bei einer Vorerbschaft möglich?
Die Eintragung einer Grundschuld auf einem Grundstück, das Teil der Vorerbschaft ist, ist nur mit Zustimmung des oder der Nacherben möglich.
Seltene Ausnahme
Wir der Vorerbe versehentlich als Vollerbe ohne Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen und ist der Gläubiger gutgläubig, ist eine zu Gunsten des Gläubigers eingetragene Grundschuld wirksam. Sie bleibt auch wirksam, wenn später der Nacherbenvermerk eingetragen wurde.