Testament gültig, wenn Überschrift mit Schreibmaschine getippt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ist Testament gültig, wenn Überschrift mit Schreibmaschine getippt wurde?
Eine Frau hatte ihr Testament völlig korrekt und formrichtig handschriftlich abgefasst und unterschrieben. Allerdings schrieb sie die Überschrift mit der Schreibmaschine. Die Richter entschieden, dass das Testament gültig sei, weil der handschriftliche Teil für sich einen abgeschlossenen Sinn als formgültiges Testament ergab.
BayObLG vom 9.3.2005 Az. 1Z BR 112/04