Kann auch der Testamentsvollstrecker einen Erbschein beantragen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann auch der Testamentsvollstrecker einen Erbschein beantragen?
Man könnte Zweifel haben, da das Gesetz als Antragsberechtigte nur die Miterben benennt. Dennoch ist es ganz herrschende Meinung, dass auch der Testamentsvollstrecker (TV) ein Antragsrecht hat. Schließlich muss er Klarheit darüber haben, wer denn nun eigentlich Erbe ist, damit er die ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erfüllen kann. So muss er dafür Sorge tragen, dass der Nachlass in die Hände der richtigen Erben gelangt. Auch aus Haftungsgründen muss der TV wissen, wer denn Erbe ist. Selbstverständlich kann der TV auch einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der alle Miterben mit ihren Erbanteilen ausweist.