Generationennachfolgevertrag:

Generationennachfolgevertrag. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Rottweil, Radolfzell, Villingen-Schwenningen.

Generationennachfolgevertrag: Existenz für die nächste Generation

Der Generationennachfolgevertrag ist ein Vertrag, in dem die folgende Generation in eine Wirtschaftseinheit nachrückt, die die Existenz wenigstens teilweise begründet. In der Regel wird dabei gleichzeitig der Übergeber wirtschaftlich durch Leistungen, die aus dem übernommenen Vermögen zu erbringen sind, abgesichert. Prototyp ist der landwirtschaftliche Hofübergabevertrag.

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