⚖️ Kann jemand „erbunwürdig“ sein?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
👪 Nicht jeder, der erbt, hat es auch verdient
Ob jemand erbt, hängt rechtlich meistens nicht davon ab, wie er sich gegenüber dem Erblasser verhalten hat.
So werden Kinder auch dann gesetzliche Erben, wenn sie sich seit Jahren nicht mehr um ihre Eltern gekümmert haben.
Der Erblasser kann solche Personen zwar enterben (§ 1938 BGB), aber:
👉 Sie behalten dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.
🚫 Wann ist jemand wirklich vom Erbe ausgeschlossen?
In besonders schweren Fällen kann ein Erbe erbunwürdig sein. Das bedeutet:
Der Erbfall gilt, als wäre derjenige niemals Erbe geworden.
📜 Stattdessen erbt die Person, die an dessen Stelle treten würde, wenn der Erbunwürdige zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr gelebt hätte (§ 2344 BGB).
🔍 Wann liegt Erbunwürdigkeit vor?
Das Gesetz nennt in § 2339 BGB mehrere schwerwiegende Gründe, z. B.:
-
❌ Tötung oder versuchter Mord am Erblasser
-
❌ Erzwungene oder erschlichene Testamente
-
❌ Schwere Beleidigungen oder Verleumdung
-
❌ Strafbare Bedrohungen gegen den Erblasser
⚠️ Wichtig: Diese Gründe wirken nicht automatisch!
Man muss den Erbschaftserwerb anfechten (§ 2340 BGB) – und das per Klage (§ 2342 BGB).
🕒 Die Klage muss innerhalb der Frist nach § 2082 BGB erhoben werden.
🎯 Wer darf klagen?
Nur jemand, der durch den Ausschluss des Erbunwürdigen profitiert (§ 2341 BGB), z. B. ein anderer Erbe.
💡 Es gibt auch:
🧾 Vermächtnisunwürdigkeit (§ 2345 BGB)
Der Anspruch auf ein Vermächtnis entfällt bei bestimmten Verfehlungen.
⚠️ Pflichtteilsunwürdigkeit (§ 2345 Abs. 2 BGB)
Wer besonders schwer gegen den Erblasser gehandelt hat, verliert sogar den Pflichtteil.
➡️ Diese Unwürdigkeiten müssen nicht eingeklagt, sondern durch einfache Erklärung gegenüber dem Betroffenen geltend gemacht werden.
👨⚖️ Fazit von Rechtsanwalt Gerhard Ruby:
„Erbunwürdigkeit ist kein Alltagsfall – aber ein wichtiger Rettungsanker, wenn jemand dem Erblasser in schwerwiegender Weise geschadet hat. Wer das geltend machen will, braucht juristisch saubere Beratung und schnelles Handeln.“
📞 Sie haben Zweifel, ob ein Erbe gerechtfertigt ist?
Sprechen Sie mit uns – wir klären Ihre Möglichkeiten!
Tel. 07721 9930505
RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht
Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg
Wir machen nur Erbrecht. Wir helfen Ihnen.