Über den Nachlass insgesamt verfügen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Über den Nachlass insgesamt verfügen?
Frage:
Kann man auch über einzelne Gegenstände oder nur über den gesamten Nachlass verfügen?
Antwort:
Der Erblasser kann durch ein sogenanntes Vermächtnis auch über einzelne Stücke aus dem Nachlass letztwillig verfügen. Dann geht der Nachlass zunächst als Ganzes auf den oder die Erben über. Der mit dem Vermächtnis Bedachte kann dann das vermachte einzelne Stück aus dem Nachlass vom Erben herausverlangen.