Anfechtung

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Kann mein Vater sein Testament anfechten?

Frage:

Mein Vater ist Witwer. Wir sind zwei Kinder, mein Bruder und ich. Vor Jahren war das Verhältnis von mir zu meinem Vater schlecht. Damals hat er ein Testament geschrieben, in dem er meinen Bruder zum Alleinerben bestimmt und mich enterbt hat. Er hat damals meinem Bruder das Testament gegeben. Jetzt hat sich alles geändert und ich soll Alleinerbin werden. Kann mein Vater das alte Testament, in dem mein Bruder bedacht wurde, anfechten?

Antwort:

Nein, es geht viel einfacher. Ihr Vater braucht das Testament nur zu widerrufen, und zwar, indem er ein neues Testament errichtet, in dem er das alte Testament aufhebt und Sie zur Erbin einsetzt.

Eine Anfechtung des alten Testaments ginge übrigens fehl; denn ihr Vater ist nicht anfechtungsberechtigt. Er besitzt eben die Widerrufsmöglichkeit durch Widerrufstestament, so dass es einer Anfechtung nicht bedarf.

 

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