Zufluss von Zinsen bei ungeteilter Erbengemeinschaft. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Zufluss von Zinsen bei ungeteilter Erbengemeinschaft
Ein Wirtschaftsgut, das in die Verfügungsmacht einer (nicht gewerblich tätigen) Erbengemeinschaft gelangt, fließt nach der sogenannten Bruchteilsbetrachtung gemäß § 39 Abs. 2 AO den einzelnen Miterben im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG in dem Zeitpunkt unmittelbar anteilig zu, in dem die Verfügungsmacht der Erbengemeinschaft begründet wird.
Für Experten:
FG Hamburg vom 01.10.2009 – 6 K 45/07 –