Anspruch des Erben zum Schutze seines Erbrechts. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Gib es einen besondere Anspruchsgrundlage des Erben zum Schutz seines Erbrechts?
Ja, während z.B. im Preußischen Allgemeinen Landrecht, das vor dem BGB galt, nur die Eigentumsklage zur Geltendmachung des Erbrechts diente, kann der Erbe nach § 2018 BGB von jedem, der auf Grund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat, die Herausgabe des Erbes verlangen. Was selbst Rechtsanwälte immer übersehen ist, dass dieser Erbschaftsbesitzer sich eine Erbenstellung anmaßen muss, die ihm nicht zusteht.
§ 2018 BGB Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.