Teilung bei Testamentsvollstreckung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg. Deutschland.
Kann der Erbe bei Testamentsvollstreckung die Teilung mit bestimmen?
Ein kluger Testamentsvollstrecker wird die Verteilung des Nachlasses in Absprache mit den Erben vornehmen. Grundsätzlich können die Erben aber nicht mitbestimmen, wie der Nachlass verteilt wird. Das ist allein Aufgabe des Testamentsvollstreckers, nämlich nach den Vorgaben im Testament oder den Vorgaben im Gesetz.